Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung nach Ende der Lehrzeit. Eine bestandene Prüfung führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Hotellerie- Hauswirtschaft EFZ.
Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:
a. praktische Arbeit, als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 6 Stunden. Der Qualifikationsbereich umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche sowie das Fachgespräch im Umfang von 30 Minuten mit den nachstehenden Gewichtungen:
| Position | Handlungskompetenzbereich | Gewichtung | 
| 1 | 
 | 30% | 
| 2 | 
 | 50% | 
| 3 | 
 | 20% | 
b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Nullserien und die Ausführungsbestimmungen sind in Erarbeitung.
